AGB für Hotelaufnahme
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern der Fa. Hotel Huntetal GmbH & Co. KG, nachfolgend Wildeshauser Hof genannt, zur Beherbergung, sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen vom Wildeshauser Hof für den Kunden (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung vom Wildeshauser Hof und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Das Recht zur Kündigung gemäß §540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird abbedungen.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, Hinweispflicht
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Wildeshauser Hof zustande. Dem Wildeshauser Hof steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Für den Fall der Buchung über die Homepage vom Wildeshauser Hof kommt der Vertrag durch Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig buchen“ zustande.
2. Der Kunde ist verpflichtet, dem Wildeshauser Hof unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Wildeshauser Hof in der Öffentlichkeit zu gefährden.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise vom Wildeshauser Hof zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über den Wildeshauser Hof beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung vom Wildeshauser Hof verauslagt wird.
2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
3. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 an den Wildeshauser Hof zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann der Wildeshauser Hof stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.
5. Für jede Rechnungskorrektur berechnen wir eine Servicegebühr in Höhe von € 8 es sei denn der Grund der Korrektur liegt in unserer Verantwortung. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei.
6. Der Wildeshauser Hof ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist der Wildeshauser Hof berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
8. Der Wildeshauser Hof ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgelegten Forderung gegenüber einer Forderung vom Wildeshauser Hof aufrechnen oder verrechnen.
IV. Rücktritt/Kündigung des Kunden („Stornierung“) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen vom Wildeshauser Hof („No Show“)
1. Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Wildeshauser Hof geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung vom Wildeshauser Hof zu einer Vertragsaufhebung müssen jeweils in Textform erfolgen.
2. Wurde ein Termin für einen kostenfreien Rücktritt vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche vom Wildeshauser Hof auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Wildeshauser Hof in Textform ausübt.
3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Wildeshauser Hof einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Wildeshauser Hof den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Wildeshauser Hof hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann der Wildeshauser Hof die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensionsarrangements zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Wildeshauser Hof bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn eine Anfrage eines anderen Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegt und der Kunde auf Rückfrage vom Wildeshauser Hof mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn eine andere Anfrage vorliegt und der Kunde auf Rückfrage vom Wildeshauser Hof mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
2. Ferner ist der Wildeshauser Hof berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
• höhere Gewalt oder andere vom Wildeshauser Hof nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;
• der Wildeshauser Hof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Wildeshauser Hof in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich vom Wildeshauser Hof zuzurechnen ist;
• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig sind,ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt;
• eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nrn. 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Wildeshauser Hof gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.
3. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann der Wildeshauser Hof unterbinden bzw. abbrechen.
4. Der berechtigte Rücktritt vom Wildeshauser Hof oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 3 begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5. Sollte bei einem Rücktritt nach obiger Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch vom Wildeshauser Hof gegen den Kunden bestehen, so kann der Wildeshauser Hof den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 3 Sätze 2 bis 5 gelten in diesem Fall entsprechend.
VI. Zimmerbereitstellung,- übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Vorbehaltlich der ausdrücklichen Vereinbarung einer früheren Bereitstellungszeit stehen gebuchte Zimmer dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat der Wildeshauser Hof das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen den Wildeshauser Hof herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Wildeshauser Hof spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung über diesen Zeitpunkt hinaus gegen ein zeitabhängiges Entgelt kann – vorbehaltlich Verfügbarkeit – mit dem Wildeshauser Hof vereinbart werden.
4. Sollte der Kunde das Zimmer über 11.00 Uhr hinaus nutzen, ohne zuvor eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Wildeshauser Hof dazu getroffen zu haben, kann der Wildeshauser Hof aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen (mindestens aber das Entgelt gemäß vorstehender Nr. 3), ab 18.00 Uhr mindestens 80%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Wildeshauser Hof kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
5. Für einen nächtlichen Check in außerhalb der Öffnungszeiten des Wildeshauser Hofs durch einen Bereitschaftsdienst oder einen in Bereitschaft stehenden Nachtportier berechnen wir für jedes betroffene Zimmer eine Servicegebühr in Höhe von 25,00 €.
VII. Haftung des Hotels
1. Der Wildeshauser Hof haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet der Wildeshauser Hof für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten vom Wildeshauser Hof beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung vom Wildeshauser Hof steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen vom Wildeshauser Hof auftreten, wird der Wildeshauser Hof bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, dem Wildeshauser Hof rechtzeitig auf die Eventualität oder Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2. Für eingebrachte Sachen haftet der Wildeshauser Hof dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten (Versandkosten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von mindestens € 15, je nach Aufwand) des Kunden nachgesandt. Der Wildeshauser Hof bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung vom Wildeshauser Hof gelten vorstehende Nr. 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.
4. Wird dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht vom Wildeshauser Hof besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Wildeshauser Hof nur nach Maßgabe vorstehender Nr. 1 Sätze 1 bis 5. Etwaige Schäden sind dem Wildeshauser Hof unverzüglich anzuzeigen.
5. Weckaufträge werden vom Wildeshauser Hof mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Wildeshauser Hof übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung (bei Warensendungen jedoch nur nach vorheriger Absprache) und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für die Haftung vom Wildeshauser Hof gelten vorstehende Nr. 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Wildeshausen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die ihren Sitz oder Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
4. Der Wildeshauser Hof nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.